Unternehmensspaltung
Unternehmensspaltung
In unserer Beratungspraxis stellt sich regelmässig die Herausforderung, dass eine Gesellschaft als Rechtsträger mehrere abgrenzbare Betriebe umfasst. Im Zusammenhang mit einer M&A-Transaktion oder einer Restrukturierung kann nun die Abspaltung oder Ausgliederung eines Betriebes oder Betriebsteiles notwendig bzw. wertmaximierend sein.
Dies kann bei einer M&A-Transaktion auf Verlangen des Käufers geschehen, der nur gewisse Betriebe oder Betriebsteile eines Unternehmens erwerben will. Oder dies kann vom Verkäufer gewünscht werden, der Teile der Firma im Eigentum behalten will. Bei Restrukturierungen steht hingegen die Aufspaltung von gesunden und notleidenden Betriebsteilen im Vordergrund.
Die Betriebe oder Betriebsteile können nach der Unternehmensspaltung, bei der sie in je eigenständige Rechtsträger überführt werden, separat verkauft, saniert, liquidiert oder im Eigentum des bisherigen Eigentümers belassen werden.
Bei der Unternehmensspaltung, die in der Schweiz im Fusionsgesetz geregelt ist, erfolgt entweder eine Aufspaltung des bestehenden Rechtsträgers, die Abspaltung eines neu entstehenden Rechtsträgers oder eine Ausgliederung eines Betriebs(-teiles) in einen neu gegründeten Rechtsträger. Die Spaltung erfolgt, indem die Vermögensgegenstände und Arbeitnehmer, die einem Betrieb oder Betriebsteil zuzuordnen sind, identifiziert und übertragen werden.
Neben der Transaktions- und Restrukturierungsberatung ist bei Spaltungen die Beratung in den Themenfeldern Steuern und Recht (Fusionsgesetz und Gesellschaftsrecht sowie Rechte der Arbeitnehmer) durch erfahrene Experten zentral. Auch die Nachhaftung ist gründlich zu beachten. Als führende Experten für M&A-Transaktionen und Restrukturierungen in der Schweiz führen wir für unsere Kunden den Prozess der Unternehmensspaltung und koordinieren Steuerberater und Anwälte aus unserem umfassenden Netzwerk.